„Mein-Walderlebnis“, Umweltbildung und waldpädagogische Veranstaltungen, im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt , bietet nach Auftragsbestätigung Veranstaltungen im Wald gegen Honorar an.
Alexander Rothenbacher, Inhaber von „Mein-Walderlebnis“, ist zertifizierter Waldpädagoge, Bildungspartner im Biosphärengebiet Schwäbische Alb und langjähriger Jäger. Er begleitet ihre Gruppe während der vereinbarten Veranstaltungsdauer im Wald. Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Nach Entwurf eines individuellen Angebots für den Kunden – auch Auftraggeber genannt - wird eine grobe Beschreibung des geplanten Waldtags erstellt und als Auftragsbestätigung versandt ( per Email oder schriftlich ). Mit der Entgegennahme Dieser wird die Buchung für beide Vertragspartner verbindlich.
Um Überweisung der Honorarrechnung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung wird gebeten.
In der Auftragsbestätigung wird das gesamte Honorar aufgeführt. Es setzt sich aus Veranstaltungsdauer, Aufwandspauschale, Anfahrtskosten und gegebenenfalls diversen Nachlässen zusammen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist vom Kunden per Email oder schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Posteingang. Bei Rücktritt des Kunden sind folgende Stornogebühren des Gesamthonorars fällig:
Grundsätzlich findet die beschriebene Veranstaltung bei jeder Wetterlage statt. Die Kunden haben dafür Sorge zu tragen, daß alle Teilnehmenden wettergerecht gekleidet sind. Bei Extremwetterlagen ( Sturm, Schneebruchgefahr ), die eine zu hohe Gefahr für den Waldaufenthalt darstellen, wird die Veranstaltung verschoben. Maßgeblich ist die Wetterlage am Waldort 1 Stunde vor Beginn. Bezüglich eines Ersatztermins unterbreitet der Veranstalter 2 Vorschläge. Aus dringenden und sicherheitsrelevanten Gründen sind Programmänderungen möglich. Bei Abbruch im gegenseitigen Einvernehmen wird das Honorar anteilig berechnet. In Fällen höherer Gewalt ist „Mein-Walderlebnis“ von vertraglicher Leistungspflicht und Schadenersatz befreit.
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden an Leib und Leben besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung ist daher ausgeschlossen.
Bei waldpädagogischen Veranstaltungen mit Kindergärten oder Schulen obliegt die Aufsichtspflicht weiterhin dem Personal der Einrichtung/Schule. Bei teilnehmenden Familien sind die Eltern/Begleitperson für ihr Kind aufsichtspflichtig.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden vom Veranstalter beachtet. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die Auftragsdaten Passwort-gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung beider Vertragspartner. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
Für den Dienstleistungsvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Ehingen/Donau.
Ehingen, 01.01.2021